Swiss Made – was bedeutet das genau?

23 Apr. 2026

Die Bezeichnung „Swiss Made“ ist weltweit bekannt und steht für Qualität, Präzision und Schweizer Know-how. Doch was bedeutet diese Angabe konkret? Und wie lässt sich erkennen, ob ein Produkt tatsächlich in der Schweiz hergestellt wurde?

Seit 2017 ist die Verwendung von Herkunftsangaben wie „Schweiz“ gesetzlich streng geregelt. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Kriterien, die verschiedenen Kategorien von Produkten und Dienstleistungen sowie, worauf Konsumentinnen und Konsumenten achten sollten.

Was ist die „Swissness“-Gesetzgebung?

Die sogenannte „Swissness“-Gesetzgebung trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Ihr Ziel ist es:

  • die Bezeichnung „Schweiz“ und das Schweizerkreuz zu schützen
  • missbräuchliche oder irreführende Verwendungen zu verhindern
  • den Wert der Schweizer Herkunft langfristig zu sichern

Die wichtigsten Bestimmungen finden sich im Markenschutzgesetz (MSchG). Es definiert die Kriterien, die ein Produkt oder eine Dienstleistung erfüllen muss, um als schweizerisch gelten zu dürfen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf die Bezeichnung „Schweiz“ ohne vorgängige Bewilligung verwendet werden.

Warum ist Swiss Made so stark reguliert?

Herkunftsangaben sind zu einem wichtigen Verkaufsargument geworden. Sie stärken das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten und unterstreichen lokales Know-how – können aber auch missbräuchlich verwendet werden.

Die Gesetzgebung verfolgt daher folgende Ziele:

  • Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor irreführenden Angaben
  • Unterstützung von Unternehmen, die tatsächlich in der Schweiz produzieren
  • Erhalt der internationalen Reputation von Schweizer Produkten

Produkt- und Dienstleistungskategorien

Die Kriterien für die Verwendung einer Schweizer Herkunftsangabe unterscheiden sich je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung. Die Gesetzgebung unterscheidet vier Hauptkategorien:

1. Naturprodukte

Die Herkunft eines Naturprodukts entspricht seinem physischen Ursprung:

  • 🪨 Mineralische Produkte: Ort der Gewinnung
  • 🌱 Pflanzliche Produkte: Ort der Ernte
  • 🥩 Fleisch: Ort, an dem das Tier den Grossteil seines Lebens verbracht hat
  • 🧀 Tierische Produkte: Ort der Tierhaltung
  • 🎣 Jagd- und Fischereiprodukte: Ort der Jagd oder des Fangs
  • 🐟 Zuchtfische: Ort der Aufzucht

👉 Die Regel ist einfach: Ein Produkt ist schweizerisch, wenn es physisch aus der Schweiz stammt.

2. Lebensmittel

Zwei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

✔️ Herkunft der Rohstoffe

  • mindestens 80 % des Gewichts der Rohstoffe müssen aus der Schweiz stammen
  • bei Milch und Milchprodukten: 100 % Schweizer Milch
  • gewisse nicht verfügbare Rohstoffe können ausgenommen werden

✔️ Ort der Verarbeitung

  • die wesentliche Verarbeitung muss in der Schweiz erfolgen

3. Industrieprodukte

Bei Industrieprodukten basiert die Herkunft hauptsächlich auf den Herstellungskosten:

👉 Mindestens 60 % der Herstellungskosten müssen in der Schweiz anfallen.

Berücksichtigt werden:

  • Produktions- und Montagekosten
  • Forschungs- und Entwicklungskosten
  • Qualitätssicherung und Zertifizierung

Nicht berücksichtigt werden:

  • nicht verfügbare Rohstoffe
  • Verpackungskosten
  • Transportkosten
  • Vertriebskosten

👉 Zusätzlich muss die wesentliche Herstellung in der Schweiz erfolgen, und mindestens ein bedeutender Produktionsschritt muss dort stattfinden.

4. Dienstleistungen

Eine Dienstleistung darf als schweizerisch bezeichnet werden, wenn:

  • der Sitz des Unternehmens in der Schweiz ist
  • eine tatsächliche administrative Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird

Zusätzliche Anforderungen je nach Branche

In bestimmten Branchen gelten zusätzliche, spezifischere Vorschriften.

Aktuell betrifft dies insbesondere:

1. Uhrenindustrie 🕰️

Eine Uhr gilt als „Swiss Made“, wenn unter anderem:

  • die technische Entwicklung in der Schweiz erfolgt
  • sie ein Schweizer Uhrwerk enthält
  • das Uhrwerk in der Schweiz eingebaut wird
  • die Endkontrolle in der Schweiz durchgeführt wird
  • mindestens 60 % der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen

👉 Auch einzelne Komponenten unterliegen detaillierten Anforderungen.

2. Kosmetik 💄

Ein Kosmetikprodukt darf als schweizerisch bezeichnet werden, wenn:

  • mindestens 60 % der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen
  • mindestens 80 % der Kosten für Forschung, Entwicklung und Herstellung in der Schweiz entstehen
  • Herstellung, Abfüllung und Qualitätskontrolle in der Schweiz erfolgen

Wie erkennt man ein echtes Swiss-Made-Produkt?

Für Konsumentinnen und Konsumenten bleibt die wichtigste Informationsquelle die Angabe des Herstellers.

Die Gesetzgebung sieht jedoch Kontrollmechanismen vor: Missbräuche können rechtlich verfolgt werden, insbesondere durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) oder durch Branchen- und Konsumentenorganisationen.

Schweizer Bezug ohne Swiss Made

Auch wenn ein Produkt nicht alle Kriterien erfüllt, können bestimmte in der Schweiz durchgeführte Schritte hervorgehoben werden, z. B. „designed in Switzerland“ oder „Swiss research“.

Dabei gilt:

  • der entsprechende Schritt muss vollständig in der Schweiz erfolgt sein
  • die Bezeichnung „Schweiz“ darf nicht irreführend hervorgehoben werden

Fazit

Herkunftsangaben wie „Swiss Made“ stehen für Qualität und Know-how. Umso wichtiger ist es, ihre Bedeutung zu verstehen und korrekt einzuordnen.

Entdecken Sie in unserem Verzeichnis Unternehmen, die tatsächlich in der Schweiz produzieren.

Weiterführende Informationen

Offizielle und aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE): https://www.ige.ch/de/recht-und-politik/immaterialgueterrecht-national/herkunftsangaben/herkunftsangabe-schweiz